Das Gesetz sieht in verschiedener Hinsicht vor, dass das Betreibungs- oder Konkursamt Dritte im Rahmen eines SchKG-Verfahrens beiziehen kann. Die vom Bundesgericht dazu entwickelten Regeln werden nachfolgend umfassend dargelegt mehr…
Besondere Verhältnisse verlangen besondere Vorgehensweisen. In diesem Sinn erlaubt das Bundesgericht unter bestimmten Voraussetzungen, dass das Amt auch einen Auktionator für die Veräusserungen beiziehen kann. Auch diesbezüglich finden Sie die vom Bundesgericht dazu entwickelten Regeln dargestellt mehr…
Im Kielwasser des Corona-Notrechts hat der Bundesrat im Frühling 2020 die Verwertung von beweglichen Sachen über Online-Plattformen auch im Rahmen von SchKG-Verfahren erlaubt. Es wird darstellt, wie vorzugehen ist mehr…
Abschliessend erlauben wir uns, auf unsere Erfahrungen und unser Dienstleistungsangebot hinzuweisen mehr…
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Anregungen und Hinweise zur Website sowie die Zustellung von aktuellen oder nicht publizierten Entscheiden nimmt der Verfasser gerne entgegen und bedankt sich dafür im Voraus. Franco Lorandi.